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Bürgerbegehren

Formalien müssen eingehalten werden – auch bei Bürgeranträgen

Mitglied in einem Stadt-/Gemeinderat zu sein, bedeutet sehr oft, Entscheidungen zu treffen, die nicht allgemein populär oder auch Teilen der Bevölkerung nicht gefallen werden. Aber so ist eben Demokratie!

Alles hätte nicht so schrill laufen müssen!

Die Bürgerinitiative “Saubere Zukunft Bedburg” (BI) hatte sich leider nicht kompetenten juristischen Beistand bei der Antragsausarbeitung bedient.
Die Verwaltung hatte auch angeboten, im Vorfeld den Antrag auf ein Bürgerbegehren auf formale Zulässigkeit vorzuprüfen. Diese einfache und kostengünstige Möglichkeit hat die BI nicht genutzt. Da wäre noch Zeit gewesen, einen formal korrekten Antrag zu formulieren. .

So erfüllte dieser Antrag auf ein Bürgerbegehren teilweise nicht den formellen Voraussetzungen. Somit war der Stadtrat gezwungen, diesen -eben nur aus diesen Gründen- abzuweisen. Also unabhängig des Antragsansinnen.

Die FWG steht auch weiterhin zu ihrem Wort: „Mehr Bürgerbeteiligung!“

Bürgerbeteiligung ist nicht nur gleichbedeutend mit „Bürgerabstimmungen“. Beteiligungen können auch die Einbringung der Meinungen von Bürger*innen bei informellen Veranstaltungen, Arbeitskreisen, Ausschüssen oder Workshops sein.

Wer genau recherchiert wird feststellen, dass diese Einbringungsmöglichkeiten erst mit dem Einzug der FWG in den Stadtrat geschaffen und immer weiter angeboten wurden. Sehr intensiv wurden zum Beispiel die Infoveranstaltungen besucht und als Meinungs- und Wissensplattform genutzt. Diese haben geholfen, unerkannte Belange mit in die Planung einzubringen. Die Ergebnisse zeigen, dass es funktioniert, wenn sachlich miteinander der Austausch stattfindet.

Was die BI leider nicht in ihren Publikationen und Aktionen aufzeigt ist, dass der Verfahrensschritt in dem Genehmigungsverfahren noch kommt, wo die Bedenken und „Wünsche“ der Bürger*innen in der Planung soweit Berücksichtigung finden, sofern diese nicht Planungsrecht oder sonstige Rechte verletzen. Die FWG wird zur gegebenen Zeit auch darauf achten, dass die Bürger*innen rechtzeitig auf den Begin des Verfahrensschrittes in Kenntnis gesetzt werden.

Wenn wir es genau nehmen, so hat bereits eine Abstimmung über ein Gewerbegebiet an der BAB61 stattgefunden – bei der letzten Kommunalwahl im September 2020.

Da von der BI und deren sympathisierenden Parteien (CDU, FDP, Die Grünen), die als „die treibende Kraft“ für das BAB61-Gewerbegebiet ausgemachte Person, nämlich Sascha Solbach, im letztjährigen Kommunalwahlkampf immer wieder damit angegriffen und somit zum großen Thema herausgestellt wurde, zeigt das Wahlergebnis so gesehen eine große Zustimmung für das Vorhaben/Projekt. Klarer geht es (vorab) nicht!

Auch wurde in der Ratssitzung der FWG und Bürgermeister Solbach vorgeworfen, wir würden mit dem Entscheid, das Bürgerbegehren als unzulässig zu erklären, die Bürgerschaft spalten.

Wer erinnert sich noch – genau DAS wurde uns vor Jahren schon mal vorgeworfen. Aber DA, WEIL wir einen Ratsbürgerentscheid über den Rathausstandort haben durchführen lassen.

Immer wieder wurde uns von denjenigen, die mit dem damaligen Wahlausgang nicht leben konnten, vorgehalten, wir wären zu feige gewesen, selber im Rat diese Entscheidung zu treffen.

Es ist eben wie im richten Leben, wie man es macht, man macht es (für einige) falsch.

Alternativen werden nicht genannt

Was Fakt ist, durch die in Kürze schon sukzessiv wegfallenden Arbeitsplätze für Bedburger*innen bedingt durch die Tagebau- und Kraftwerkschließungen, müssen neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Aus Sicht des städtischen Haushalts muss der Stadtrat mit seinen Entscheidungen darauf hinarbeiten, dass möglichst Firmen mit einem soliden Potential an zu erwartenden Arbeitsplätzen und Gewerbesteueraufkommen in Bedburg angesiedelt werden.

Somit dürften dann viele Beschäftigte in den unterschiedlichsten Berufen und Berufskategorien einen wohnortnahen Arbeitsplatz geboten bekommen und neue Arbeitnehmer auch zukünftig ihren Lebensmittelpunkt nach Bedburg verlegen. Mit allen positiven Nebenwirkungen auf Immobilienwerte, Unterstützung des Handels im Stadtgebiet und neue Mitglieder für unsere Vereine.

Auch darf man den ökologischen Aspekt nicht aus dem Auge verlieren.

Die nachfolgenden Generationen, die jetzt schon nicht mehr ganz so heiß auf ein eigenes Auto sind wie ihre Eltern oder Großeltern, sie werden uns danken, wenn sie ihren zukünftigen Arbeitsplatz von der Wohnung aus auf kurzen Wegen erreichen können; sei es per Rad, Longboard, Scooter oder vielleicht sogar zu Fuß.
Mehr zeitliche Gestaltungsfreiheit für die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes kann auch ein noch so gut ausgebauter aber haushaltsbelastender ÖPNV niemals bieten.
Wohnortnahe Siedlungen mit all diesen Vorzügen hat es daher schon in der Vergangenheit immer um große Firmen gegeben.

Wer solche Vorhaben blockiert, nur weil sie in seiner näheren Umgebung realisiert werden können, die handelt getreu dem Motto „…und nach mir die Sinnflut“.

„Sinnflut“ ein anderes Kapitel

Es wird immer auch das Gegenargument aufgebracht, wertvolle Ackerflächen werden versiegelt. Das werden sie jetzt auch schon!
Durch die immer schwereren landwirtschaftlichen Arbeitsgeräte wird das Erdreich immer weiter im Laufe der Nutzungsjahre verdichtet.
Welche Auswirkungen das haben kann wurde uns beim letzten Starkregen in Kirchtroisdorf eindrucksvoll aufgezeigt.
Regenwasser kann nicht mehr so schnell im Boden versickern, die abfließenden Wassermassen nehmen dabei ordentlich an Flussgeschwindigkeit auf und reißen Oberflächenerdreich zwangsläufig mit. Die Schlammlawine richtet erhebliche Schäden an und in Gebäuden der Bewohner an.
Das werden wir auch bei anderen landwirtschaftlichen Ackerflächen zu erwarten haben, sofern nicht ein Wandel bei der Bearbeitung der Böden verfolgt wird.

Bei der Erstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet haben wir es hingegen in der Hand, Vorgaben für den Umgang mit den zu erwartenden Regenwassermengen zu definieren.

Ein großes Regenwasserauffangbecken ist jetzt schon vorgesehen, aber es gibt gewiss elegantere und umweltschonendere Varianten.
Hier sei zum Beispiel eine grundsätzliche Dachbepflanzung genannt, die schnell Regenwassermengen aufnehmen, diese aber dann langsam wieder abgeben (entweder ins Regenwasserkanalnetz oder per Verdunstung in die Natur).

Fazit: Solche unüberlegten Aktionen schädigen das Ansehen der Stadt Bedburg

Es geht sich hier nicht um Einschränkung der Meinungsfreiheit oder der Bürgermitsprache.

Es hat seit der letzten Wahlperiode bis heute nie mehr Mitsprache- oder Eingabemöglichkeiten für Bedburger Bürger*innen gegeben.

Ein falsches Vorstellungsvermögen, in welchem rechtlichen Rahmen diese vom Gesetzgeber zugestanden werden, hat wohl den negativen Nebeneffekt sich nur einseitig oder nur teilweise mit den Auswirkungen und Zielen des Ansinnens zu befassen.

Leider zeigt die Entwicklung der Sprachkultur immer mehr, dass fehlende Argumente zu mehr verallgemeinernden populistischen Sprachelementen in der Außenkommunikation geführt haben und wohl auch noch weiterhin führen werden.

Das verhindert leider eine sachliche Ebene bei der Erarbeitung von möglichen Kompromissen.

Die FWG bleibt dabei
Bürgermitarbeit: ja, egoistisch motivierte Blockieraktionen: nein!

Quergelesen:

Rat der Stadt Bedburg erklärt das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative “Saubere Zukunft Bedburg” mehrheitlich für unzulässig.
Formale Voraussetzungen wurden nicht eingehalten.

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