Lärmemissionen
Lärm wird, besonders in der Nacht, als störend empfunden.
Wie verändert sich Lärm, wenn zu einer vorhandenen Lärmquelle (hier die A 61) eine neue Lärmquelle (das Gewerbegebiet) hinzukommt?
Unterstellt man beispielhaft, von der A 61 würde ein Dauerschallpegel von 55 dB (A) ausgehen und das neue Gewerbegebiet würde ebenfalls einen Dauerschallpegel von
55 dB (A) ergeben, könnte man meinen, 55 und 55 ergibt 110.
Dies ist jedoch nicht der Fall.
Beide Dauerschallpegel überlagert ergeben 58 dB (A).
Die Lärmforschung hat ergeben, dass eine Verkehrsverdopplung von beispielsweise 10.000 Fahrzeugen in 24 Stunden auf dann 20.000 Fahrzeuge in 24 Stunden (unter Zugrundelegung der gleichen Bedingungen) eine Lärmsteigerung von 3 dB (A) ergibt.
3 dB (A) ist der Wert der sog. Hörbarkeitsschwelle, die das menschliche Ohr wahrnehmen kann.
Ist die Differenz der beiden Lärmquellen größer als 10 dB (A), erhöht sich der Überlagerungspegel nicht.
Hätte die A 61 beispielsweise einen Dauerschallpegel von 65 dB (A) und das neue Gewerbegebiet einen Dauerschallpegel von 54 dB (A), läge der Überlagerungspegel beider Lärmquellen bei 65 dB (A).
Die Verdoppelung des Lärms liegt laut Lärmforschung bei 10 dB (A).
Somit sind 60 dB (A) doppelt so laut wie 50 dB (A).
Klar ist jedoch, es wird nach Inbetriebnahme des neuen Gewerbegebietes durch zusätzlichen Verkehr und Betriebslärm lauter werden als jetzt.
Die zwischenzeitlich verbreiteten Horrorszenarien werden jedoch – zum Glück – nicht eintreffen.
Im Zuge der weiteren Planungen werden entsprechende Gutachten erstellt.
Die Ergebnisse dieser Gutachten fließen in entsprechende Emissionsschutzmaßnahmen ein.
Weitergehende Informationen:
Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass)
Quergelesen:
Durch die Erschließung des neuen Gewerbegebietes an der A 61 kann es zu erhöhten Lärmwerten und Geruchsbelästigungen kommen.
Panikmache vorab ist hier jedoch nicht angebracht.
Nachfolgend einige Anmerkungen, die auf den entsprechenden Homepages der zuständigen Bundes- und Landesministerien und Umweltverbände nachgelesen werden können.