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Alternativflächen

Man sprach von einem interkommunalen Gewerbegebiet im Autobahndreieck Jackerath zusammen mit Titz und Jüchen.

Man sprach von einer Fläche am Kaiskorb und irgendwo sprach man sogar von der Fläche zwischen Bedburg und Rath.

Diese Flächen haben Gemeinsamkeiten.

Sie liegen weit ab von geschlossener Wohnbebauung und sind somit derzeit nicht mit dem Gesetz vereinbar.

Sie liegen mitten im Land und es bedarf großer Anstrengungen die Infrastruktur hier hin aufzubauen. Riesige Entfernungen für Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Straßen. Der Verkehr würde hier zu 100% die Ortschaften Pütz, Kirchherten, Grottenherten auf Bedburger Seite und Jackerath auf Titzer Seite mehr belasten, da die Autobahnanschlüsse weiter weg liegen.

Sie liegen auf Neuland, sprich wiederaufgeschütteter Erdmassen des Tagebaus und haben die Setzungen noch nicht vollzogen. Man spricht bei den Setzungen von einer Zeitspanne von mindestens 30 Jahren, ehe diese Flächen wieder eine gefahrenminimierte Bebauung zulassen. Zwar hat man eine Änderung des Gesetzes angestrebt, doch ehe das beschlossen wird, ist der Strukturwandel längst vollzogen und wir sitzen hier immer noch wartend auf alternative Flächen. Die Zeit verschiebt sich noch weiter nach hinten, da eine neue Fläche sämtliche Genehmigungsverfahren, die für die aktuelle Fläche am Autobahnanschluss der A61 bei der Bezirksregierung, dem Regionalrat und im Kreistag allesamt mit CDU Mehrheit beschlossen wurden, erneut durchlaufen muss (seit 10 Jahren arbeitet man schon daran).

Quergelesen:

Nach dem Bekanntwerden der geplanten Fläche an der A61 wurden seitens der Opposition schnell alternative Flächen vorgeschlagen. Diese Flächen sind allesamt nicht gesetzeskonform, auf Neuland, das die Setzung nach dem Wiederaufschütten noch nicht vollzogen hat und daher als ungeeignet anzusehen.

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